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Presserecht;
Gegendarstellung

Die Pressefreiheit ist auch in Deutschland nicht grenzenlos. Hier muss stets zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit, aber auch Ihrem Persönlichkeitsrecht abgewogen werden.

Wir sind Ihr Partner, wenn Zeitungen und/oder andere Medien unwahre Tatsachen über Sie verbreiten. Mit Dr. Frank Zander steht Ihnen ein Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht zur Seite, der Sie über Ansprüche auf Gegendarstellung oder Widerruf aufklärt und die Erfolgsaussichten für Sie prüft. Eine solche „Rufschädigung“ kann schnell existenzgefährdend sein, zumal sich falsche Tatsachen oft rasend schnell verbreiten.


Wenn Sie presserechtliche Ansprüche geltend machen wollen, dürfen Sie nicht lange warten. Gerade für eine Gegendarstellung gelten sehr kurze Fristen. Versäumt man diese Frist, ist der Anspruch nicht mehr durchsetzbar.
Dr. Frank Zander, Fachanwalt für Urheber und Medienrecht steht Ihnen für eine Einschätzung Ihres Falles gerne zur Verfügung.

 

Wenn Sie presserechtliche Ansprüche geltend machen wollen, dürfen Sie nicht lange warten

Für Gegendarstellungen gelten sehr kurze Fristen – zögern Sie nicht lange

Dr. Frank Zander steht Ihnen für eine Einschätzung Ihres Falles gerne zur Verfügung.

Rufen Sie uns an!

Nutzen Sie am besten jetzt gleich die Möglichkeit einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung zu Ihrem Fall und rufen Sie uns an unter:

0621-399 997480

Gut zu wissen!

Gerade die Boulevardpresse überschreitet gerne die Grenzen. Das müssen Sie sich nicht gefallen lassen und sollten daher schnell reagieren. Unsere Fachanwaltskanzlei ist für Sie da.

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