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Unsere Experten für Ihr Anliegen

Exzellente Rechtskenntnisse sollten für Ihren Rechtsanwalt selbstverständlich sein. Unser komplexes Rechtssystem erfordert aber mehr als das. Jeder Fall hat seine eigene Geschichte, jedes Mandat fordert eine eigene Strategie. Wir verstehen uns nicht als Paragrafenreiter – für Ihren Erfolg bedarf es neben exzellenter Rechtsberatung daher auch einer klaren Kommunikation und kreativer Lösungsansätze über die juristische Expertise hinaus.
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Dr. Frank Zander

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Rechtsanwalt Dr. Frank Zander hat sich bereits im Studium auf das Arbeitsrecht spezialisiert. Mit der Anwaltszulassung spezialisierte er sich neben dem Gewerblichen Rechtschutz (Marken- und wettbewerbsrecht) auf das Urheber- und Medienrecht. Seit 2013 ist er Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und seit 2015 aufgrund seiner besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischer Erfahrungen berechtigt, die Zusatzbezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen.


Er ist Vorsitzender des Gemeinsamen Vorprüfungsausschusses Urheber- und Medienrecht der Rechtsanwaltskammern Karlsruhe, Tübingen und Freiburg.


Dr. Frank Zander kennt die Gerichte in der Region und deren Richterinnen und Richter aus zahlreichen Verfahren. Die Interessen seiner Mandanten setzt er konsequent durch.
Er ist zudem ausgebildeter Personal- und Businesscoach und gibt sein Fachwissen auf Vorträgen und Schulungen für Institutionen, Vereine und Privatpersonen weiter.


Das Magazin Focus listet Dr. Frank Zander in der Anwaltsliste als einen von Deutschlands Top-Anwälten im Arbeitsrecht (Anwaltsliste 2023 und 2024).

Dr. Frank Zander

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Rechtsanwalt Dr. Frank Zander hat sich bereits im Studium auf das Arbeitsrecht spezialisiert. Mit der Anwaltszulassung spezialisierte er sich neben dem Gewerblichen Rechtschutz (Marken- und wettbewerbsrecht) auf das Urheber- und Medienrecht. Seit 2013 ist er Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und seit 2015 aufgrund seiner besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischer Erfahrungen berechtigt, die Zusatzbezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen.


Er ist Vorsitzender des Gemeinsamen Vorprüfungsausschusses Urheber- und Medienrecht der Rechtsanwaltskammern Karlsruhe, Tübingen und Freiburg.


Dr. Frank Zander kennt die Gerichte in der Region und deren Richterinnen und Richter aus zahlreichen Verfahren. Die Interessen seiner Mandanten setzt er konsequent durch.
Er ist zudem ausgebildeter Personal- und Businesscoach und gibt sein Fachwissen auf Vorträgen und Schulungen für Institutionen, Vereine und Privatpersonen weiter.


Das Magazin Focus listet Dr. Frank Zander in der Anwaltsliste als einen von Deutschlands Top-Anwälten im Arbeitsrecht (Anwaltsliste 2023 und 2024).

Stephan Schmidt

Fachanwalt für Familienrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Fachanwalt Stephan Schmidt hat bereits während seines Studiums an den Universitäten in Mainz und Trier seinen Schwerpunkt auf das Familienrecht gelegt.

Diese Spezialisierung behielt er auch nach

seiner Zulassung bei und ist aufgrund seiner besonderen Kenntnisse und Erfahrungen Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht.

 

Stephan Schmidt bearbeitet überwiegend Mandate aus dem Bereich des Familienrechts. Aufgrund seiner Erfahrung ist er in der Lage, unseren Mandanten auch bei komplexen Sachverhalten, die im Familienrecht sehr häufig vorkommen, schnell und kompetent Antworten zu liefern. Auch in emotionalen Verfahren behält Fachanwalt Schmidt für Sie einen kühlen Kopf und berät Sie, um dass für Sie optimale Ergebnisse zu erzielen. Dabei hilft ihm auch die absolvierte Weiterbildung zum CLP-Anwalt.

 

Herr Schmidt ist in der Region sehr gut vernetzt und kennt die Familiengerichte aus der täglichen Praxis bestens. Neben dem Familienrecht berät Herr Rechtsanwalt Schmidt als Fachanwalt für Arbeitsrecht auch Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Bereich des Arbeitsrechts, insbesondere in Kündigungsschutzverfahren.

Patricia Grenzebach

Rechtsanwältin für Familienrecht

Frau Rechtsanwältin Patricia Grenzebach verstärkt unser Team mit ihrer fundierten Expertise im Familienrecht. Sie betreut Mandantinnen und Mandanten umfassend in allen familienrechtlichen Angelegenheiten, von Trennung und Scheidung über Unterhaltsfragen bis hin zu Sorge- und Umgangsrecht. Den Fachanwaltslehrgang im Familienrecht hat sie erfolgreich abgeschlossen.

 

Ihr Studium der Rechtswissenschaften absolvierte Frau Grenzebach an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg war sie in verschiedenen Kanzleien neben dem Familienrecht auch in den Bereichen des Arbeitsrechts tätig. Entsprechend berät Frau Grenzebach Mandantinnen und Mandanten im Arbeitsrecht, insbesondere bei der Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen sowie in Kündigungsschutzangelegenheiten.

 

Frau Grenzebach ist Mitglied im Deutschen Anwaltsverein sowie im Anwaltsverein Heidelberg.

Michael Krämer

Fachanwalt für IT-Recht
Freier Mitarbeiter

Rechtsanwalt Michael Krämer unterstützt unsere Kanzlei als freier Mitarbeiter in allen Fragen des IT-Rechts sowie des Handels- und Gesellschaftsrechts. Als Fachanwalt für IT-Recht berät er Unternehmen praxisnah bei der rechtssicheren Gestaltung digitaler Geschäftsmodelle, IT-Verträgen und datenschutzrechtlichen Fragestellungen. Seine besondere Expertise liegt in der Schnittstelle zwischen Technologie und Recht.

 

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Saarbrücken, Heidelberg und Mannheim absolvierte Herr Krämer einen Masterstudiengang an der University of Exeter (LL.M. in International Business Law). Praktische Erfahrungen sammelte er in Wirtschaftskanzleien in Mannheim, Karlsruhe, London und Kapstadt. Seit 2017 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2022 berechtigt, den Titel „Fachanwalt für IT-Recht“ zu führen. Den Fachanwaltslehrgang im Handels- und Gesellschaftsrecht hat er ebenfalls erfolgreich abgeschlossen.

 

Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit war Herr Krämer als Dozent im IT-Recht tätig und veröffentlicht regelmäßig Beiträge zu aktuellen rechtlichen Entwicklungen im digitalen Umfeld.

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Warum eigentlich zum Fachanwalt?

In unserer Fachanwaltskanzlei haben Sie den Vorteil, dass unsere Fachanwälte täglich mit dem jeweils benötigten Rechtsgebiet zu tun haben. Mit Zahnschmerzen würden Sie sich auch nicht an den Hausarzt wenden. Ebensowenig sollten Sie mit Ihren rechtlichen Problemen zu irgendeinem Rechtsanwalt.
 
Um Fachanwalt zu werden, muss ein Rechtsanwalt einen Lehrgang besuchen und hierbei Klausuren bestehen. Daneben muss ein Fachanwalt aber auch die theoretischen Kenntnisse in der Praxis einsetzen können.
 
Die Fachanwaltsordnung sieht daher vor, dass derjenige, der Fachanwalt werden will, auch innerhalb von drei Jahren eine bestimmte Zahl an Fällen – gerichtlich und außergerichtlich – bearbeitet haben muss. Erst dann sind die besonderen theoretischen Kenntnisse und die besonderen praktischen Erfahrungen nachgewiesen im Sinne des § 2 der Fachanwaltsordnung. Doch damit nicht genug: Wer Fachanwalt bleiben möchte, muss jährlich 15 Fortbildungsstunden für das jeweilige Fachgebiet nachweisen können. Sonst kann der Fachanwaltstitel widerrufen werden.

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