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Urheberrechtsschutz

Wir schützen Ihre geistige Schöpfung!
Als Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht helfen wir Ihnen, wenn Ihre Urheberrechte verletzt wurden und setzen für Sie Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche durch!

Das Urheberrecht schützt die geistige Schöpfung und insbesondere die wirtschaftliche Verwertbarkeit eines Werkes. Das Internet bietet viele Vorteile. Es erleichtert jedoch auch zahlreiche Urheberrechtsverletzungen zulasten des Urhebers.

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Im Falle einer Rechtsverletzung stehen Ihnen Unterlassungsansprüche zu, die meist mit Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erfüllt werden. Im Wiederholungsfalle muss der Rechtsverletzer dann eine hohe Vertragsstrafe zahlen. Daneben haben Sie aber auch einen Auskunfstanspruch, um zu wissen, wie intensiv in Ihre Rechte eingegriffen wurde, um einen Schadensersatzanspruch beziffern zu können. Der Rechtsverletzer hat regelmäßig auch die Anwaltskosten zu tragen. Diese Ansprüche machen wir für Sie im Rahmen einer Abmahnung außergerichtlich und wenn sein muss auch gerichtlich geltend. Wir schützen Ihre Urheberrechte.


Dr. Frank Zander ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und hat bereits mehrere tausend Abmahnungen auf Seiten der Rechteinhaber, aber auch auf Verletzerseite betreut. Wir kennen daher beide Seiten sehr gut. Für eine erste kostenlose telefonische Ersteinschätzung steht er Ihnen gerne zur Verfügung.


 

Wir helfen Ihnen
gerne weiter.

Nutzen Sie am besten jetzt gleich die Möglichkeit einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung zu Ihrem arbeitsrechtlichen Fall und rufen Sie uns an unter:

0621-399 997480

Gut zu wissen!

Dr. Frank Zander hat als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht bereits mehrere tausend Abmahnungen auf beiden Seiten betreut und kennt daher genau Ihre aktuelle Situation.. WIr sagen Ihnen, was nun zu tun ist.

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