top of page

Burgschild GmbH - Inkasso für die Digirights Administration GmbH

Sie haben ein Schreiben von Burgschild erhalten und sollen jetzt mehrere hundert Euro zahlen?

Unser Rat:
  • Ruhe bewahren
  • Nichts bezahlen
  • Vermeiden Sie einen SCHUFA-Eintrag
  • Rufen Sie uns an - 0621/399 997480

Wir bei Zander Rechtsanwälte beschäftigen uns täglich mit urheberrechtlichen Abmahnungen. Dr. Frank Zander ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und hat bereits mehrere tausend Abmahnungen mit urheberrechtlichem Bezug betreut. Wir wissen, was jetzt zu tun ist.
 

Burgschild Inkasso - muss ich das Schreiben Ernst nehmen?


Die uns vorliegenden Schreiben beruhen alle auf einer Abmahnung, die vor vielen Jahren von der Kanzlei Daniel Sebastian ausgesprochen wurden. Die Schreiben sind also nach unserer Einschätzung kein Fake und müssen ernst genommen werden. Hierauf sollte man auch unbedingt reagieren, sonst droht ein SCHUFA-Eintrag!

​

Sind Forderungen aus den Jahren 2013, 2015 und 2017 nicht verjährt?

 

Leider nicht unbedingt. Anwaltskosten verjähren nach drei Jahren. Schadensersatz hingegen verjährt erst nach zehn Jahren. Da das Inkasso-Schreiben von Burgschild für die Digirights Administration auch schadnesersatz fordert, verjähren diese Ansprüche erst nach zehn Jahren. Forderungen aus 2013 können daher bis zum 31.12.2023 geltendgemacht werden, Forderungen aus 2017 gar noch länger.

​

Kann ich das Schreiben ignorieren?

​

Hiervon raten wir dringend ab! Wenn Sie der Forderung nicht widersprechen, droht ein Schufa-Eintrag. Das kann massive Folgen für Ihre Bonität haben. Wichtig ist, dass Sie den Widerspruch wirksam formulieren und dieser auch bei der Gegenseite zugeht. Nur so können Sie einen Schufa-Eintrag vermeiden.

​

Wie können wir Ihnen helfen?

​

Dr. Frank Zander ist seit 2009 schwerpunktmäßig in diesem Bereich tätig und ist Fachanwalt für Urheberrecht. Aufgrund der jahrelangen Erfahrung aus der Bearbeitung mehrerer tausend Fälle in diesem Bereich können wir Ihnen faire und günstige Pauschalpreise anbieten. Bei uns erhalten Sie vorab eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung vom Fachanwalt für Urheberrecht. Wir übernehmen die Korrespondenz, Sie lehnen sich zurück.

 

​

​

Wir helfen Ihnen
gerne weiter.

Nutzen Sie am besten jetzt gleich die Möglichkeit einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung zu Ihrem  Fall mit Burgschild und rufen Sie uns an unter:

0621-399 997480

Gut zu wissen!

Bewahren Sie Ruhe und wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Urheberrecht. Wir sind auf kurze Fristen eingestellt und sagen Ihnen sofort, was nun zu tun ist. Dank günstiger Pauschalpreise lehnen Sie sich entspannt zurück und lassen den Profi für Sie arbeiten.

bottom of page