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Rechtsanwalt Mannheim Scheidung für Unternehmer

Eine Scheidung bringt emotionale Belastungen mit sich – doch für Unternehmer steht oft noch mehr auf dem Spiel: das eigene Lebenswerk. Denn wenn eine Firma zum Gegenstand der Auseinandersetzung wird, drohen nicht nur langwierige Verfahren, sondern auch erhebliche wirtschaftliche Schäden. Der Firmenwert muss geschätzt, Unterlagen offengelegt, finanzielle Verpflichtungen berechnet werden. Insbesondere dann, wenn im Rahmen einer Unternehmerscheidung kein Ehevertrag vorliegt, sollte schnell reagiert werden, um Schaden von der Firma abzuwenden. Als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht haben wir bereits zahlreiche Unternehmer im Rahmen ihrer Scheidung begleitet. Wir wissen, worauf es nun ankommt und verraten Ihnen nachfolgend, wie Sie sich und Ihr Unternehmen bei einer Scheidung schützen. 

 

Von Eltern.de wurde unsere Kanzlei im Jahr 2024 als eine besten Kanzlei für Familierecht in Deutschland gelistet - als Ergebnis einer Umfrage unter Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, welche Kanzlei sie im Familienrecht empfehlen können. Wir helfen gerne bei Ihrer Scheidung und stehen Ihnen zur Seite.

Warum Unternehmer besonders betroffen sind:

 

Bei einer Trennung oder Scheidung ist der Zugewinnausgleich oft einer der heikelsten Punkte, wenn kein Ehevertrag geschlossen wurde. Ist ein Unternehmen während der Ehe entstanden oder gewachsen, zählt es grundsätzlich zum Vermögen – und muss im Streitfall bewertet werden. Dies geschieht häufig im sogenannten Ertragswertverfahren. Die zukünftigen zu erwartenden Erträge (z. B. Gewinne) werden abgezinst (Barwertberechnung). Das bedeutet für Sie:

  • Der Wert der Firma wird von externen Gutachtern geschätzt – dies dauert oft Monate, im Streitfall gar Jahre.

  • Interne Zahlen, Pläne und Prognosen müssen offengelegt werden.

  • Sie als Unternehmer muss unter Umständen hohe Ausgleichszahlungen leisten oder sogar Liquidität beschaffen – etwa über Bankkredite, da die Schätzung auch auf Zukunftsprognosen beruht.

 

All das kann die Existenz der Firma gefährden – und raubt Ihnen als Unternehmer in einer ohnehin belastenden Lebensphase die Ruhe und den geschäftlichen Fokus.

 

Selbst bei Abschluss eines Ehevertrages droht ein solches Risiko, wenn der Ehevertrag sittenwidrig ist und der Ehevertrag im Rahmen der Scheidung gerichtlich überprüft wird. Mehr zum Thema Ehevertrag erfahren Sie auf unserer Schwerpunktseite, die Sie hier finden.

Die Lösung: Eine Scheidungsfolgenvereinbarung mit Weitblick


Wer rechtzeitig handelt, kann diese Risiken deutlich minimieren. Eine individuell gestaltete Scheidungsfolgenvereinbarung – möglichst noch während des Trennungsjahres – schafft rechtliche Klarheit, emotionale Entlastung und wirtschaftliche Sicherheit. Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist gewissermaßen der „Ehevertrag danach“ und regelt die Dinge, die nun wirklich wichtig sind.


Die Vorteile auf einen Blick:


•    Kein externer Gutachter muss ins Unternehmen.
•    Die Ehefrau (oder der Ehemann) erhält eine faire Abfindung – individuell verhandelt.
•    Sie als Unternehmer behalten die Kontrolle – wirtschaftlich wie emotional.
•    Der Scheidungstermin wird zur reinen Formsache und kann zeitnah nach Abschluss der Scheidungsfolgenvereinbarung stattfinden – es gibt nichts mehr, worüber gestritten werden muss.
•    Das familiäre Verhältnis, insbesondere bei gemeinsamen Kindern, bleibt gewahrt.


Kurz: Die Vereinbarung bringt Struktur und Ruhe in eine Zeit, die von Unsicherheit geprägt ist.

Unsere Spezialisierung ist Ihr Vorteil: Familienrecht für Unternehmer

Wir sind keine Kanzlei für alle. Wir sind eine Fachanwaltskanzlei für Familienrecht mit dem Fokus auf Unternehmermandate – und wissen, was es heißt, wenn Millionenwerte, Beteiligungen und Verantwortung auf dem Spiel stehen.

Ihr Vorteil: Durch unsere zusätzliche Expertise im Arbeitsrecht verstehen wir nicht nur das Familienrecht, sondern auch die wirtschaftlichen Zusammenhänge hinter Ihrer Firma. Wir sprechen Ihre Sprache – und arbeiten zielgerichtet auf eine Lösung hin, die Ihre Interessen wahrt und gleichzeitig Raum für eine faire Einigung lässt.

Unser Stil: Klartext, Struktur, Vertrauen – für Ihren Erfolg im Falle der Scheidung

 

Wir nehmen uns Zeit – für Sie, für Ihre Situation, für eine belastbare Einschätzung. In einem ausführlichen Erstgespräch schaffen wir die Grundlage für eine rechtlich und menschlich tragfähige Lösung. Kostentransparenz und Diskretion sind dabei selbstverständlich.

 

Erste Einschätzung gewünscht?

Sie sind Unternehmer und befinden sich in Trennung oder denken über erste rechtliche Schritte nach? Rufen Sie uns an – für eine erste, unverbindliche Einschätzung. Wir helfen Ihnen dabei, die Kontrolle zu behalten und wieder handlungsfähig zu werden.

Scheidung als Unternehmer: Wie Sie Ihre Firma und sich selbst vor Gutachtern und dem finanziellen Ruin schützen

Kostenlose Erstberatung

Wir stehen Ihnen zur Seite bei allen Fragen des Familienrecht. Nutzen Sie am besten jetzt gleich die Möglichkeit einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung zu Ihrem Fall und rufen Sie uns an in Mannheim  unter:

0621-399 997480

Gut zu wissen!

Bei Unternehmen im Scheidungsverfahren können schnell Millionen auf dem Spiel stehen - auch wenn Sie diese nicht auf Ihrem Konto sehen. Zögern Sie daher nicht, sondern wenden Sie sich direkt an uns, damit Sie und das Unternehmen handlungsfähig bleibt.

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