Ein Ehevertrag kann für viele Paare eine sinnvolle Regelung sein, um finanzielle und rechtliche Fragen frühzeitig zu klären. Oftmals wird er als Absicherung für vermögende Ehepartner angesehen, doch in Wahrheit kann er in den unterschiedlichsten Lebenssituationen von Vorteil sein. Besonders für Unternehmer, Selbstständige oder Personen mit erheblichen Erbschaften spielt eine individuelle vertragliche Vereinbarung eine wichtige Rolle. Auch im Fall von Patchwork-Familien oder wenn einer der Partner deutlich mehr in die Ehe einbringt, kann eine vertragliche Regelung spätere Konflikte vermeiden. Als Fachanwaltskanzlei im Familienrecht haben wir bereits zahlreiche Eheverträge erstellt und geprüft – wir wissen daher genau, worauf es bei einem Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung ankommt.
Ein häufiger Irrtum besteht darin, dass ein Ehevertrag ausschließlich im Interesse des wirtschaftlich stärkeren Partners liegt. Tatsächlich kann er auch denjenigen schützen, der sich beispielsweise um die Kindererziehung kümmert oder im Beruf zurücksteckt. Eine gerechte und vorausschauende Gestaltung schafft Klarheit und verhindert unnötige Streitigkeiten im Fall einer Scheidung. Entscheidend ist, dass die Vereinbarung auf die individuellen Bedürfnisse des Paares zugeschnitten wird. Standardisierte Musterverträge aus dem Internet bergen erhebliche Risiken, da sie nicht auf die jeweilige persönliche und wirtschaftliche Situation eingehen und im schlimmsten Fall unwirksam sind.
Rechtliche Grundlagen und individuelle Anpassungsmöglichkeiten
Ein Ehevertrag ist nur wirksam, wenn er bestimmten gesetzlichen Vorgaben entspricht. In Deutschland muss er notariell beurkundet werden, um rechtliche Gültigkeit zu erlangen. Dabei sind sowohl die Formvorschriften als auch inhaltliche Grenzen zu beachten. Vereinbarungen, die einen Ehepartner unangemessen benachteiligen, können von Gerichten für unwirksam erklärt werden. Daher ist eine ausgewogene und faire Gestaltung essenziell.
Die inhaltlichen Gestaltungsmöglichkeiten sind vielfältig. Häufig werden Regelungen zum Güterstand getroffen, also ob die Ehe im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft oder in einer modifizierten Form (modifizierte Zugewinngemeinschaft) geführt wird. Eine Gütertrennung kann sinnvoll sein, wenn einer der Ehepartner unternehmerisch tätig ist und vermeiden möchte, dass das Unternehmen im Scheidungsfall in die Vermögensaufteilung einfließt. Ebenso können Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich getroffen werden, um beispielsweise Rentenanwartschaften individuell zu regeln.
Darüber hinaus lässt sich der nacheheliche Unterhalt im Vertrag festlegen. Hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass bestimmte Mindestansprüche, etwa bei der Betreuung gemeinsamer Kinder, nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Neben finanziellen Aspekten können auch persönliche Vereinbarungen, etwa zum Umgang mit gemeinsamem Eigentum oder zu erbrechtlichen Fragestellungen, in den Vertrag aufgenommen werden.
Beratung zur rechtssicheren Gestaltung
Die Erstellung eines Ehevertrags erfordert eine sorgfältige Analyse der individuellen Situation beider Partner. Ohne fundierte rechtliche Beratung kann es schnell zu unwirksamen oder einseitigen Regelungen kommen, die im Streitfall keinen Bestand haben. Als erfahrene Anwaltskanzlei für Familienrecht bieten wir nicht nur juristische Expertise, sondern auch die nötige Sensibilität, um die Interessen beider Partner in Einklang zu bringen.
Als Fachanwalt für Familienrecht erfassen wir zunächst die wirtschaftlichen und persönlichen Rahmenbedingungen. Dabei prüfen wir, welche Regelungen sinnvoll sind und welche Klauseln möglicherweise später angreifbar sein könnten. Ein guter Vertrag berücksichtigt nicht nur den Status quo, sondern auch zukünftige Entwicklungen, etwa durch flexible Anpassungsklauseln.
Unsere fachkundige Beratung unterstützt Sie, die Tragweite einzelner Bestimmungen zu verstehen. Viele Ehepartner sind sich nicht bewusst, welche Konsequenzen eine bestimmte Vertragsklausel langfristig haben kann. Ein durchdachtes Vertragswerk sollte daher nicht nur die rechtlichen Anforderungen erfüllen, sondern auch in einer für beide Seiten verständlichen Sprache verfasst sein.
Letztlich ist ein Ehevertrag eine vorausschauende Maßnahme, die beiden Ehepartnern Sicherheit gibt. Durch eine individuelle und rechtlich fundierte Gestaltung lassen sich spätere Konflikte vermeiden und eine faire Grundlage für die gemeinsame Zukunft schaffen. Als spezialisierte Kanzlei stellen wir sicher, dass alle wichtigen Aspekte berücksichtigt werden und der Vertrag den persönlichen Bedürfnissen der Partner gerecht wird.
Auch noch während der Ehe, oder sogar in der Trennungsphase, kann ein Ehevertrag geschlossen werden, den man dann Scheidungsfolgenvereinbarung nennt. Anders als ein Ehevertrag, der bereits vor oder während der Ehe abgeschlossen wird, dient die Scheidungsfolgenvereinbarung dazu, nach der Trennung klare Verhältnisse zu schaffen. Voraussetzung für ihre Wirksamkeit ist auch hier in der Regel die notarielle Beurkundung, um die Rechtssicherheit für beide Parteien zu gewährleisten. Durch eine gut durchdachte Vereinbarung lassen sich kostspielige und nervenaufreibende Gerichtsverfahren vermeiden, wodurch auch Anwaltskosten eingespart werden können.
Der Ehevertrag - Vorbereitung und Gestaltung
Gut zu wissen!
Eine Ehe kann erst nach Ablauf eines Trennungsjahres geschieden werden. Daher ist eine Beratung bereits im Vorfeld der Trennung bzw. nach der Trennung wichtig, da Sie einiges beachten müssen und die Scheidung schnellstmöglich vollzogen werden kann.