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Die vermögensrechtlichen Aspekte einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft sind oft komplex und können weitreichende finanzielle Folgen haben. Als Fachanwalt für Familienrecht sind wir spezialisiert auf den gesamten Bereich und bieten Ihnen eine fundierte Beratung und Unterstützung bei der Gestaltung von Eheverträgen, der Regelung von Vermögensfragen und der Durchsetzung rechtlicher Ansprüche im Fall einer Trennung oder Scheidung.

Das deutsche Güterrecht regelt die Vermögensverhältnisse zwischen Ehepartnern während der Ehe und bei deren Beendigung. Vielen ist nicht bewusst, dass ohne eine vertragliche Vereinbarung automatisch die sogenannte Zugewinngemeinschaft gilt. Dies bedeutet, dass das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen im Fall einer Scheidung ausgeglichen wird. Wer dies vermeiden oder an die persönliche Situation anpassen möchte, kann durch einen notariell beurkundeten Ehevertrag eine andere Regelung treffen.

Als erfahrener Rechtsanwalt klären wir Sie über die verschiedenen Möglichkeiten auf und helfen Ihnen, tragfähige und rechtssichere Lösungen zu finden. Neben der Gestaltung von Eheverträgen unterstützen wir Sie auch bei der Vermögensaufteilung nach einer Trennung oder im Erbfall. Besondere Aufmerksamkeit erfordert die Beratung von Unternehmern und Selbstständigen, da hier existenzielle wirtschaftliche Interessen betroffen sein können.

 

Die verschiedenen Güterstände und ihre rechtlichen Folgen


Das deutsche Familienrecht kennt drei gesetzlich vorgesehene Güterstände:
Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung und Gütergemeinschaft. Jeder dieser Güterstände hat unterschiedliche Auswirkungen auf die Vermögensverteilung.

Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Regelfall. Während der Ehe bleiben die Vermögensmassen der Ehepartner getrennt, doch im Fall einer Scheidung wird ein Zugewinnausgleich durchgeführt. Das bedeutet, dass derjenige, der während der Ehe mehr Vermögen aufgebaut hat, einen Teil dieses Zugewinns an den anderen Ehepartner abgeben muss. Dies kann dazu führen, dass beispielsweise Unternehmensanteile, Immobilien oder sonstige Vermögenszuwächse in die Berechnung einfließen.

Wer eine vollständige wirtschaftliche Trennung bevorzugt, kann eine Gütertrennung vereinbaren. In diesem Fall gibt es keinen Zugewinnausgleich, sodass jeder Ehepartner sein eigenes Vermögen behält. Diese Regelung kann besonders für Unternehmer oder Personen mit hohem Privatvermögen sinnvoll sein, um eine ungewollte Vermögensübertragung zu vermeiden, hat aber auch Nachteile.

Die Gütergemeinschaft ist heute selten und bedeutet, dass das gesamte Vermögen beider Ehepartner in einen gemeinsamen Vermögenspool übergeht. Nur in bestimmten Konstellationen, etwa bei landwirtschaftlichen Betrieben oder bestimmten Familienunternehmen, wird diese Regelung noch gewählt.

Wir beraten Sie individuell, um den für Sie passenden Güterstand zu wählen bzw. beraten Sie zu den Vorteilen und Nachteilen - entscheiden tun Sie. Dabei sollten nicht nur die aktuellen Vermögensverhältnisse, sondern auch zukünftige Entwicklungen berücksichtigt werden.

Individuelle Regelungen und rechtssichere Gestaltung


Ein Ehevertrag ermöglicht es, vom gesetzlichen Güterrecht abzuweichen und eine maßgeschneiderte Lösung zu finden. Wir prüfen Ihre individuelle Situation und entwickeln Regelungen, die den Interessen beider Ehepartner gerecht werden.

Neben der Wahl des Güterstandes können auch weitere vermögensrechtliche Aspekte geregelt werden. Beispielsweise lassen sich bestimmte Vermögenswerte von der Aufteilung ausnehmen oder individuelle Ausgleichszahlungen festlegen. Gerade bei gemischt finanzierten Immobilien oder Familienunternehmen kann eine genaue vertragliche Regelung spätere Streitigkeiten vermeiden.

Falls keine vertraglichen Regelungen getroffen wurden und es im Fall einer Trennung zu einer streitigen Auseinandersetzung kommt, ist eine fundierte anwaltliche Beratung unerlässlich. Wir begleiten Sie als Mandantin und Mandant durch den gesamten Prozess, unterstützen bei der Vermögensbewertung und setzen berechtigte Ansprüche konsequent durch.

Da gerichtliche Auseinandersetzungen oft langwierig und kostenintensiv sind, kann es sinnvoll sein, eine außergerichtliche Einigung anzustreben.

Das Güterrecht hat nicht nur Auswirkungen auf die Ehe selbst, sondern auch auf erbrechtliche und steuerliche Fragen. Wer frühzeitig professionelle Beratung in Anspruch nimmt, kann Vermögenswerte sichern und finanzielle Risiken minimieren. Wir stellen sicher, dass sämtliche relevanten Aspekte berücksichtigt.

 

Wir vertreten Ihre Interessen in Mannheim, Darmstadt, der gesamten Region und selbstverständlich auch bundesweit.

Güterrecht - maßgeschneiderte Lösungen für individuelle Bedürfnisse

Kostenlose Erstberatung

Wir stehen Ihnen zur Seite bei allen Fragen des Familienrecht. Nutzen Sie am besten jetzt gleich die Möglichkeit einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung zu Ihrem Fall und rufen Sie uns an in Mannheim  unter:

0621-399 997480

Gut zu wissen!

Eine Ehe kann erst nach Ablauf eines Trennungsjahres geschieden werden. Daher ist eine Beratung bereits im Vorfeld der Trennung bzw. nach der Trennung wichtig, da Sie einiges beachten müssen und die Scheidung schnellstmöglich vollzogen werden kann.

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