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Aufhebungsvertrag

Sie haben einen Aufhebungsvertrag erhalten und wollen hiergegen vorgehen?

Wir prüfen Ihre Abfindungshöhe oder die Möglichkeiten einer Weiterbeschäftigung. Was Sie jetzt direkt wissen sollten:

Durch die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages riskieren Sie eine Sperre bei der Agentur für Arbeit. Sie erhalten dann für bis zu drei Monaten kein Arbeitslosengeld!

Bei Aufhebungsverträgen kommt es mitunter auf einzelne Wörter an. Schon ein Wort kann genügen, dass Sie eine Sperre erhalten!

Die Abfindungssummen sind meistens zu niedrig angesetzt, so dass man mit unserer fachanwaltlichen Hilfe oft eine höhere Summe aushandeln kann!

Befolgen Sie unsere 3-Punkt-Schutzmethode

Kostenlose Ersteinschätzung

Unser erfahrenes Team um Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Dr. Frank Zander, hilft Ihnen, wenn Sie einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Wir beraten täglich bundesweit Mandanten.

Online-Beauftragung

Nach der kostenlosen Ersteinschätzung entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen - ganz einfach online per E-Mail. Oder wir vereinbaren einen Besprechungstermin in unserer Kanzlei.

Erfolgreiche Lösung

Unsere Fachanwälte prüfen für Sie den Vertrag und verhandeln diesen nach, um das beste Ergebnis für Sie zu erzielen. Vor allem aber, um eine Sperre bei der Agentur für Arbeit zu vermeiden.

Wir umgehen die Fallstricke!

Wenn Arbeitgeber das Risiko einer Kündigungsschutzklage nicht eingehen wollen, wird mit dem Mitarbeiter häufig versucht, einen Aufhebungsvertrag zu verhandeln. Bei dieser einvernehmlichen Lösung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann nahezu alles vereinbart werden. Umso wichtiger ist es, dass Sie einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht an Ihrer Seite haben, der Sie bei den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber unterstützt und die Fallstricke erkennt. Oftmals sind die Abfindungssummen viel zu niedrig angesetzt oder Formulierungen für die Arbeitnehmer nachteilig. Aus der Erfahrung von unzählig ausgehandelten Aufhebungsverträgen wissen wir genau, worauf es nun ankommt.

Wir stehen an
Ihrer Seite!

Nutzen Sie am besten jetzt gleich die Möglichkeit einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung zu Ihrem arbeitsrechtlichen Fall und rufen Sie uns an unter:

0621-399 997480

Gut zu wissen!

Bei der einvernehmlichen Lösung des Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann nahezu alles vereinbart werden. Umso wichtiger ist es, dass Sie einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht an Ihrer Seite haben.

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