Aufhebungsvertrag
Sie haben einen Aufhebungsvertrag erhalten und wollen hiergegen vorgehen?
Wir prüfen Ihre Abfindungshöhe oder die Möglichkeiten einer Weiterbeschäftigung. Was Sie jetzt direkt wissen sollten:
Durch die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages riskieren Sie eine Sperre bei der Agentur für Arbeit. Sie erhalten dann für bis zu drei Monaten kein Arbeitslosengeld!
Bei Aufhebungsverträgen kommt es mitunter auf einzelne Wörter an. Schon ein Wort kann genügen, dass Sie eine Sperre erhalten! Das Magazin „Stern“ zählt unser Team im Jahr 2022 und 2024 zu den besten Anwaltskanzleien in Deutschland im Arbeitsrecht, im Magazin "FOCUS" wird Dr. Frank Zander in der Anwaltsliste 2023 und 2024 als "Top-Anwalt im Arbeitsrecht" geführt. Wir wissen, worauf es jetzt ankommt.
Die Abfindungssummen sind meistens zu niedrig angesetzt, so dass man mit unserer fachanwaltlichen Hilfe oft eine höhere Summe aushandeln kann!
Befolgen Sie unsere 3-Punkt-Schutzmethode
Kostenlose Ersteinschätzung
Unser erfahrenes Team um Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Dr. Frank Zander, hilft Ihnen, wenn Sie einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Wir beraten täglich bundesweit Mandanten.
Online-Beauftragung
Nach der kostenlosen Ersteinschätzung entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen - ganz einfach online per E-Mail. Oder wir vereinbaren einen Besprechungstermin in unserer Kanzlei.
Erfolgreiche Lösung
Unsere Fachanwälte prüfen für Sie den Vertrag und verhandeln diesen nach, um das beste Ergebnis für Sie zu erzielen. Vor allem aber, um eine Sperre bei der Agentur für Arbeit zu vermeiden.
Wir umgehen die Fallstricke!
Wenn Arbeitgeber das Risiko einer Kündigungsschutzklage nicht eingehen wollen, wird mit dem Mitarbeiter häufig versucht, einen Aufhebungsvertrag zu verhandeln. Bei dieser einvernehmlichen Lösung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann nahezu alles vereinbart werden. Umso wichtiger ist es, dass Sie einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht an Ihrer Seite haben, der Sie bei den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber unterstützt und die Fallstricke erkennt. Oftmals sind die Abfindungssummen viel zu niedrig angesetzt oder Formulierungen für die Arbeitnehmer nachteilig. Aus der Erfahrung von unzählig ausgehandelten Aufhebungsverträgen wissen wir genau, worauf es nun ankommt.
Gut zu wissen!
Das Magazin „Stern“ zählt unsere Kanzlei im Jahr 2024 zu den besten Anwaltskanzleien in Deutschland im Arbeitsrecht.
Bei der einvernehmlichen Lösung des Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann nahezu alles vereinbart werden. Umso wichtiger ist es, dass Sie einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht an Ihrer Seite haben.