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Änderungskündigung

Sie haben eine Änderungskündigung erhalten? Bewahren Sie Ruhe und wir erörtern Ihre Handlungsmöglichkeiten!

Die Kündigung ist im Arbeitsrecht immer das letzte Mittel. Vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses müssen mildere Mittel geprüft werden, welches zum Beispiel eine Änderungskündigung sein kann. Hierunter versteht man die Abänderung einzelner Arbeitsbedingungen, wie die Reduzierung der Arbeitszeit, Zuweisung eines anderen Arbeitsortes oder ähnliche Maßnahmen.
Bei Erhalt einer Änderungskündigung muss geprüft werden, ob die Änderung rechtmäßig ist.

 

Arbeitnehmer sollten einer Änderungskündigung nicht vorschnell widersprechen!
Bei einem Widerspruch gegen die Änderungskündigung kann das Arbeitsverhältnis je nach Einzelfall beendet werden - ohne Abfindung!

 

Denn die Änderungskündigung enthält zwei Erklärungen. Zum einen das Angebot, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzuführen. Aber auch der Ausspruch der Kündigung, wenn man das Angebot nicht annimmt.


Lehnt der Arbeitnehmer das Angebot in der Änderungskündigung ab, greift die ausgesprochene Kündigung. Stellt sich dann aber heraus, dass die Änderungskündigung wirksam war, geht die Kündigungsschutzklage ins Leere mit der Konsequenz, dass Ihnen die Arbeitslosigkeit droht.


Das Angebot einer Änderungskündigung sollte man daher am besten von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen. Hier können die verschiedenen Möglichkeiten, wie man auf eine Änderungskündigung reagiert, mit Ihnen besprochen werden.

Das Magazin „Stern“ zählt unser Team im Jahr 2022 und 2024 zu den besten Anwaltskanzleien in Deutschland im Arbeitsrecht, im Magazin "FOCUS" wird Dr. Frank Zander in der Anwaltsliste 2023 und 2024 als "Top-Anwalt im Arbeitsrecht" geführt. Wir wissen, worauf es jetzt ankommt.

Die Kündigung ist immer das letzte Mittel.
Vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses müssen mildere Mittel geprüft werden.

Arbeitnehmer sollten einer Änderungs-kündigung nicht vorschnell widersprechen!

Lehnt der Arbeitnehmer das Angebot in der Änderungskündigung ab, greift die ausge-
sprochene Kündigung.

Das Angebot einer Änderungskündigung sollte man  am besten von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen.

Kostenlose Ersteinschätzung

Nutzen Sie am besten jetzt gleich die Möglichkeit einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung zu Ihrem arbeitsrechtlichen Fall und rufen Sie uns an unter:

0621-399 997480

Gut zu wissen!

Zahlreiche Kündigungen sind unwirksam! Die Folge: Sie haben die Möglichkeit, Ihren Job wieder zu erhalten oder – wie die meisten unserer Mandanten – eine möglichst hohe Abfindung zu verhandeln.

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