top of page

Musikrecht;
Plattenverträge

Sie sind Künstler und stehen vor Abschluss eines Plattenvertrags? Oder haben Sie ein Buch geschrieben und sollen nunmehr einen Verlagsvertrag unterschreiben?

Gerne unterstützen wir Sie, wenn Sie Fragen rund um das Urheberver-tragsrecht haben. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht hat Dr. Zander bereits zahlreiche Verträge mit urheberrechtlichem Bezug geprüft. Im Rahmen seiner Tätigkeit für namhafte, auch international erfolgreiche Plattenlabels sowie Songwriter, Komponisten und Künstler konnte Dr. Frank Zander auch in internationale Verträge Einblicke erhalten und kennt die komplexen Vertragswerke.


Ein Plattenvertrag ist eine absolute Spezialmaterie und umfasst sehr viele, engbedruckte Seiten mit schwerverständ-lichem Deutsch. Hier hilft Ihnen Dr. Frank Zander als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht quasi als Übersetzer. Exzellente Rechtsberatung – einfach erklärt. Insbesondere die Rechteeinräumung ist ein wesentlicher Aspekt, der sorgfältig geprüft werden sollte, um Überraschungen zu vermeiden.


Uns ist wichtig, dass Sie vorher wissen, was in dem Vertrag steht, den Sie unterzeichnen. Deshalb gehen wir mit Ihnen den Vertrag nach einzelnen Punkten durch und erklären Ihnen die Vertragsinhalte. So kennen Sie Ihre Rechte und Ihre Pflichten aus dem Vertrag und erleben keine bösen Überraschungen.


Da man sich von einem bereits unterschriebenen Plattenvertrag oder Verlagsvertrag nur schwer lösen kann, sollte dieser vor Vertragsunterzeichnung von einem Fachanwalt für Urheberrecht geprüft werden. Ein ungünstiger Vertrag kann Sie im schlimmsten Fall für viele Jahre an ein Label binden – Ihr Verlust wird dann schnell höher als die Kosten eines Fachanwalts für Urheberrecht oder vereinfacht gesagt: Drum prüfe, wer sich ewig bindet.

Urheberrechtsverträge sollten sorgfältig geprüft werden. Sie bilden die Basis einer oft jahrelnagen Zusammenarbeit mit dem Label/dem Verlag,

Die Rechteeinräumung ist ein zentrales Element der Verträge. Hier verschenken viele Künstler/Autoren oft bares Geld.

Ein guter Fachanwalt für Urheberrecht kostte Geld. Er spart Ihnen aber richtig viel Geld, weil er Ihnen die Tücken des Vertrags au

Wir sprechen vorher mit Ihnen über die Kosten. So wissen Sie vor der Beauftragung mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Kostenlose Ersteinschätzung!

Nutzen Sie am besten jetzt gleich die Möglichkeit einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung zu Ihrem  Fall und rufen Sie uns an unter:

0621-399 997480

Gut zu wissen!

Die vorzeitige Kündigung eines Plattenvertrages ist nur schwer möglich, weshalb man vor Abschluss eines Vertrags einen Fachanwalt fragen sollte. Ein ungünstiger Vertrag bindet Sie für viele Jahre – der Verlust wird dann schnell höher als die Kosten eines Fachanwalts.

bottom of page