Lohnklage
Als Arbeitnehmer steht Ihnen für Ihre geleistete Arbeit selbstverständlich auch Lohn zu. Nicht immer wird der Lohn pünktlich gezahlt. Insbesondere dann, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird, kommt es zu Lohnstrei-tigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Hierbei sind zahlreiche Punkte zu beachten.
Grundsätzlich regelt § 611 BGB, dass der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung schuldet, der Arbeitgeber die Währung der vereinbarten Vergütung. Die Höhe der Vergütung wird regelmäßig im Arbeitsvertrag festgehalten. Hier lauern jedoch schon die ersten Stolperfallen. Ist beispielsweise eine Vergütung nach Stunden vereinbart, stellt sich die Frage, welche Stundenanzahl vereinbart war. Oftmals finden sich Formulierungen wie „mindestens 25 Stunden“. Dies ist dann, wie der Wortlaut bereits sagt, nicht die Höchstzahl.
Weitere Probleme liegen in etwaigen Ausschlussfristen. In Arbeitsverträgen sind oftmals Klauseln enthalten, wonach Ansprüche, die nicht innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit geltend gemacht werden, verfallen. Solche Fristen können wirksam sein und dazu führen, dass Sie keine Gehaltszahlungen mehr erhalten, wenn die Frist abgelaufen ist. Es empfiehlt sich daher, bei rückständigen Zahlungen nicht allzu lange zu warten, sondern diese zeitnah beim Arbeitgeber schriftlich anzumelden.
Im Arbeitsrecht gibt es aber auch hinsichtlich der anwaltlichen Vergütung eine Besonderheit: Auch wenn Ihr Arbeitgeber schuldhaft und vorsätzlich Ihren Lohn nicht auszahlt, müssen Sie gleichwohl die Kosten für die anwaltliche Beauftragung zahlen. In der Regel übernimmt die Rechtschutzversicherung solche Kosten, wenn Sie rechtschutzversichert sind.
Haben Sie keine Rechtschutzversicherung und auch keinen Anspruch auf einen Beratungshilfeschein (beispielsweise bei geringem Verdienst) so müssen Sie selbst für die Kosten der anwaltlichen Vertretung aufkommen. In unserer Kanzlei wird Transparenz groß geschrieben. Bevor Sie uns beauftragen, erfahren Sie, welche Kosten auf Sie zukommen. Die erste telefonische Einschätzung Ihrer arbeitsrechtlichen Angelegenheit erfolgt im Übrigen kostenfrei.
Kostenlose Ersteinschätzung
Gerne stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung zur Verfügung. Sie möchten vorher lieber wissen, was andere Mandanten über uns sagen? Dann besuchen Sie uns doch auf anwalt.de. Unter http://www.anwalt.de/gz/bewertungen.php haben uns bereits zahlreiche Mandanten bewertet.
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Gut zu wissen!
Es empfiehlt sich dingend, bei rückständigen Zahlungen nicht allzu lange zu warten, sondern diese zeitnah beim Arbeitgeber schriftlich anzumelden.