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Rechtsanwalt Darmstadt Kündigungsschutzklage

Sie haben eine Kündigung erhalten? Jetzt Abfindungsanspruch und Klage prüfen!

Wir prüfen für Sie die Kündigung auf Fehler und Wirksamkeit. Das Magazin „Stern“ zählt unser Team im Jahr 2022 und 2024 zu den besten Anwaltskanzleien in Deutschland im Arbeitsrecht, im Magazin "FOCUS" wird Dr. Frank Zander in der Anwaltsliste 2023 und 2024 als "Top-Anwalt im Arbeitsrecht" geführt. Wir kennen daher die typischen Fehler einer Kündigung.

Wir zeigen Ihnen Ihre Handlungsmöglichkeiten auf

Wir führen für Sie die außergerichtlichen und gerichtlichen Verhandlungen

Mit folgenden Schritten wehren Sie sich gegen eine Kündigung

Kostenlose Ersteinschätzung

Wir besprechen Ihr individuelles Problem und welche Möglichkeiten Sie haben. Wir sagen Ihnen, was Sie tun müssen, um Ihre Rechte zu wahren, und nennen Ihnen die voraussichtlichen Kosten. Für eine Kündigungsschutzklage haben Sie nur drei Wochen Zeit ab Zugang der Kündigung. Wichtig: Sie sollten uns sofort kontaktieren bei einer Kündigung!

Auftrags-erteilung

Damit wir Ihre Rechte vertreten können, benötigen wir ein Mandat von Ihnen. Dies können wir schnell und unkompliziert per E-Mail erledigen. Scannen oder fotografieren Sie die unterschiebenen Unterlagen und wir kümmern uns um alles weitere. Selbstverständlich können wir auch gerne einen Termin in unserer Kanzlei in Darmstadt vereinbaren.

Abfindung verhandeln

Wenn eine Kündigung ausgesprochen wurde, wünschen sich die meisten Mandantinnen und Mandanten eine Abfindung. Wir verhandeln diese für Sie mit Ihrer Arbeitgeberin / Ihrem Arbeitgeber. Selbstverständlich beinhaltet unsere Tätigkeit auch eine eventuelle Freistellung oder auch Ihre Wiedereinstellung zu erwirken. Wir richten uns nach Ihren Wünschen. Sie entscheiden, wir verhandeln

 

Wir prüfen eine mögliche Abfindung und deren Höhe, ebenso die Möglichkeiten einer Freistellung oder Weiterbeschäftigung. Was Sie jetzt beachten müssen:

  • Wenn Ihnen die Kündigung zugegangen ist (persönlich oder schriftlich, zum Beispiel per Post) haben Sie lediglich drei Wochen Zeit, sich gegen diese gerichtlich zur Wehr zu setzen. Wenn Sie diese Frist verstreichen lassen, haben Sie so gut wie keine Chance mehr auf eine Abfindung/Weiterbeschäftigung!
     

  • Wer gekündigt wird und keinen Rechtsanwalt an seiner Seite hat, hat meistens weniger Chancen gegen den Arbeitgeber / die Arbeitgeberin vorzugehen. Eine mögliche Abfindung entfällt dann oft vollständig oder wird zu gering bezahlt.
     

  • Sollten Sie fristlos entlassen / gekündigt worden sein, droht Ihnen unter Umständen sogar eine Sperre des Arbeitslosengeld von bis zu 3 Monaten, sprich Sie haben nicht nur Ihren Job verloren, sondern müssten vom Ihrem Ersparten leben.
     

  • Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, die das Arbeitsrecht beinhaltet, oder wenn Sie sich keinen Rechtsanwalt leisten können, unterstützen wir Sie selbstverständlich gerne bei einem Antrag auf Prozesskostenhilfe. Wir sind für Sie da!

 

Rechtsanwalt in Darmstadt hilft bei Ihrer Kündigungsschutzklage

Das gesamte erfahrene Team von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Frank Zander unterstützt und hilft Ihnen in allen Belangen, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben. Das Magazin „Stern“ zählt unser Team im Jahr 2022 und 2024 zu den besten Anwaltskanzleien in Deutschland im Arbeitsrecht, im Magazin "FOCUS" wird Dr. Frank Zander in der Anwaltsliste 2023 und 2024 als "Top-Anwalt im Arbeistrecht" geführt. Jeden Tag beraten wir in den unterschiedlichsten Situationen nicht nur in der Anwaltskanzlei Darmstadt und der Region, sondern bundesweit Mandantinnen und Mandanten in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Wir helfen Ihnen und vertreten Ihre Rechte außergerichtlich und gerichtlich bei einer Kündigung. Sie müssen sich um fast nichts kümmern. Wir verhandeln und erheben bei Notwendigkeit die Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht. Ebenso prüfen wir gleichzeitig eine Abfindung oder, wenn Sie es möchten, Ihr Recht auf Weiterbeschäftigung.

Etliche Kündigungen sind unwirksam. Dadurch haben Sie Möglichkeit, eine möglichst hohe Abfindung zu erhalten oder Ihren Job. Wir kennen die Kniffe und Tricks von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Auch im Fall einer unwirksamen Kündigung muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung die Kündigungsschutzklage eingereicht werden, sonst ist diese automatisch wirksam.

 

Als Anwalt kennen wir aufgrund unseres umfangreichen Know-hows im Arbeitsrecht die Schwachstellen und Problem bei einer erhaltenen Kündigung.

Wenn eine unwirksame Kündigung ausgesprochen wurde, hat Ihre Arbeitgeberin / Ihr Arbeitgeber eher deutlich zu verstehen gegeben, dass Sie nicht mehr weiterbeschäftigt werden sollen, was Ihren Anspruch auf Abfindung erhöht. Daher endet eine Kündigungsschutzklage oft mit einem außergerichtlichen oder gerichtlichen Vergleich und der Zahlung einer Abfindung zu Ihren Gunsten.

Sie können bei uns Ihren möglichen Abfindungsanspruch online selbst berechnen oder uns gerne in unserer Kanzlei in Darmstadt anrufen unter 06151 7347 5975.

Wir stehen an Ihrer Seite

Nutzen Sie am besten jetzt gleich die Möglichkeit einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung zu Ihrem arbeitsrechtlichen Fall und rufen Sie uns an unter:

06151 7347 5975

Gut zu wissen

Ab Zugang der Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit, dagegen gerichtlich vorzugehen. Verstreicht die Frist, haben Sie fast keine Chance mehr auf eine Abfindung bzw. Weiterbeschäftigung!

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