Lottogewinn bei Scheidung - was passiert mit dem Jackpot?
Pech in der Liebe, Glück im Spiel? Ein Lottogewinn ist ein Glücksfall – doch bei laufender Ehe oder ungeklärter Scheidung kann er rechtlich auch zum Streitthema werden. In Deutschland sorgt das sogenannte Stichtagsprinzip im Zugewinnausgleich dafür, dass selbst nach langer Trennung erzielte Gewinne oft geteilt werden müssen. Warum das so ist und wie sich der Zugewinn berechnen lässt, erläutern wir hier praxisnah.
Grundsätze zum Zugewinn
Der Zugewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen Endvermögen (am Stichtag) und Anfangsvermögen (bei Hochzeit)
Beispiel:
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Anfangsvermögen: 10.000 €
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Endvermögen 100.000 €
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Zugewinn: 90.000 €
Der Unterschied zum Zugewinn des Ehepartners wird ermittelt – anschließend erfolgt der Ausgleich dann hälftig. Hat der Ehepartner während der Ehe einen Zugewinn von 20.000 Euro, wird dieser in Abzug gebracht und die Differenz von 70.000 Euro müsste aufgeteilt werden. Beim Zugewinn kommt es also immer auf den Stichtag an.
So siehts beim Lottogewinn aus
Gewinne aus Lotterien während der Ehe gehören in Deutschland grundsätzlich zum Zugewinnausgleich. Das bedeutet: Selbst wenn ein Ehegatte den Jackpot erwirtschaftet, fällt dieser als Vermögenszuwachs in den ausgleichspflichtigen Zugewinn. Anders als bei Erbschaften oder Schenkungen zählt der Lottogewinn nicht zum Anfangsvermögen – er wird dem Endvermögen zugerechnet und ist somit Teil des Zugewinnausgleichs, sofern der Zugewinn nicht durch einen Ehevertrag ausgeschlossen wurde.
Rechtswirksam wird der Gewinn zum Stichtag des Scheidungsantrags, nicht etwa dem Zeitpunkt der Trennung. Dies führt dazu, dass auch ein sehr spät während oder kurz vor Einreichung des Antrags erzielter Lottogewinn geteilt werden muss – sogar nach vielen Jahren Trennung.
Beispiel:
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Anfangsvermögen: 10.000 €
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Endvermögen (inkl. Lottogewinn): 20.010.000 €
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Zugewinn: 20.000.000 €
Der Unterschied zum Zugewinn des Ehepartners wird ermittelt – anschließender Ausgleich erfolgt hälftig. Hat der Ehepartner während der Ehe einen Zugewinn von 100.000 Euro, wird dieser in Abzug gebracht und die Differenz von 19.900.000 Euro müsste aufgeteilt werden.
Achtung: Früher Trennungsbeginn ist kein Freifahrtschein
Eine langjährige Trennung beendet den Zugewinngemeinschaft zugrundeliegenden Güterstand rechtlich nicht. Der Zugewinnausgleich wird auch bei langem Getrenntleben vollzogen, der Lottogewinn bleibt ausgleichspflichtig – sofern der Scheidungsantrag erst danach gestellt wurde
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Jackpot oder Zankapfel? – Der Lottogewinn im Zugewinnausgleich
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Gut zu wissen!
Ein Lottogewinn kann zum wichtigen Teil des Zugewinnausgleiches werden – auch nach vielen Jahren Trennung. Wer Klarheit und Kontrolle möchte:
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sollte den Stichtag des Scheidungsantrags im Blick behalten und sich gezielt über Vermögensstände informieren lassen
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und im Einzelfall eine Scheidungsfolgenvereinbarung in Betracht ziehen – um Regeln zu schaffen, bevor der Jackpot zum Konflikt wird.
