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Versorgungsausgleich

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht bieten wir Ihnen in unserer Anwaltskanzlei kompetente Beratung und Vertretung in allen Fragen des Versorgungsausgleichs in Mannheim, Darmstadt, der gesamten Region und selbstverständlich deutschlandweit.


Wer sich mit diesem Thema auseinandersetzt, steht oft vor komplexen rechtlichen und finanziellen Fragestellungen. Wir unterstützen unsere Mandantinnen und Mandanten dabei, ihre Ansprüche zu sichern oder ungerechtfertigte Belastungen zu vermeiden. Dabei begleiten wir Sie von der ersten Beratung bis zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Klärung und setzen uns ausschließlich für ihre Interessen ein.

Der Versorgungsausgleich ist ein zentrales Thema bei Scheidungsverfahren. Dabei werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Ziel ist es, eine gerechte Verteilung der Altersvorsorge sicherzustellen, damit keiner der ehemaligen Ehepartner nach der Scheidung erhebliche finanzielle Nachteile erleidet. In Deutschland ist dieser Ausgleich im Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) geregelt und wird durch das Familiengericht im Rahmen des Scheidungsverfahrens durchgeführt. Aufgrund der existenziellen Bedeutung kann auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs nur verzichtet werden, wenn die Ehe sehr kurz dauerte (max. drei Jahre) oder beide Parteien anwaltlich vertreten sind. Bei einem Verzicht prüft das Familiengericht stets, ob ein solcher Verzicht auch nicht sittenwidrig ist.

Grundsätzlich werden alle Rentenanwartschaften einbezogen, die während der Ehezeit erworben wurden. Dazu gehören gesetzliche Rentenansprüche, betriebliche Altersversorgungen und private Rentenversicherungen. Auch berufsständische Versorgungswerke, etwa für Ärzte oder Rechtsanwälte, können betroffen sein. Die Berechnung erfolgt auf Basis des jeweiligen Werts der Anwartschaften zum Zeitpunkt der Scheidung. Die Hälfte der in der Ehe erworbenen Ansprüche wird an den anderen Ehepartner übertragen, sofern keine anderslautende Vereinbarung besteht.


Vertragliche Regeln zum Versorgungsausgleich

Besondere Aufmerksamkeit erfordert der Ausschluss oder die Abänderung des Versorgungsausgleichs. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, vertragliche Regelungen zu treffen, um eine individuelle Lösung zu finden. Eheverträge oder Scheidungsfolgenvereinbarungen bieten hier Gestaltungsspielräume. Wer bereits geschieden ist und sich durch den Versorgungsausgleich erheblich benachteiligt fühlt, hat unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer späteren Anpassung.

Nicht jede Aufteilung der Versorgungsansprüche ist automatisch gerecht. Unterschiedliche Erwerbsbiografien und individuelle Lebensumstände erfordern maßgeschneiderte Lösungen. Unsere Kanzlei prüft im Detail, ob eine Anpassung oder sogar ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs möglich und sinnvoll ist. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn einer der Ehepartner nur kurz gearbeitet oder während der Ehe erhebliche eigene Altersvorsorge aufgebaut hat.

Ein wichtiger Aspekt ist die vertragliche Gestaltung vor oder während der Ehe. Durch einen Ehevertrag lassen sich klare Regelungen zum Versorgungsausgleich treffen, die späteren Streit vermeiden. Solche Vereinbarungen müssen jedoch notariell beurkundet werden, um rechtswirksam zu sein. Auch im Zuge einer einvernehmlichen Scheidung kann eine individuelle Einigung getroffen werden, die vom Gericht nur noch geprüft und bestätigt werden muss.


Prüfung von rechtmäßigem Versorgungsausgleich

Der Zugewinn ist der gesetzliche Regelfall. Natürlich können die Ehepartner eine sogenannte Gütertrennung im Ehevertrag vereinbaren. Dies muss dann aber notariell beurkundet werden.

IZudem gibt es Fälle, in denen der gesetzliche Versorgungsausgleich unbillig wäre. Dazu zählen etwa Situationen, in denen einer der Ehepartner absichtlich darauf verzichtet hat, eigene Rentenanwartschaften aufzubauen, um später vom Versorgungsausgleich zu profitieren. In solchen Fällen kann eine gerichtliche Überprüfung sinnvoll sein, um eine gerechte Lösung herbeizuführen. Unsere Kanzlei setzt sich für Sie ein und entwickelt eine passende Strategie, um ihre Ansprüche zu sichern.

Da der Versorgungsausgleich tief in die finanzielle Zukunft beider Ehepartner eingreift, sollte er nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist essenziell, um unnötige Nachteile zu vermeiden. Wir begleiten unsere Mandantinnen und Mandanten durch den gesamten Prozess, analysieren ihre individuellen Umstände und vertreten sie sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Unsere Tätigkeit beginnt mit einer umfassenden Bestandsaufnahme aller relevanten Versorgungsansprüche. Im Anschluss prüfen wir, ob ein vollständiger oder teilweiser Ausschluss des Versorgungsausgleichs infrage kommt. Falls bereits ein gerichtlicher Beschluss vorliegt, können wir bewerten, ob eine Abänderung oder eine Anpassung möglich ist. Besonders bei komplexen Sachverhalten, etwa wenn eine internationale Scheidung vorliegt oder eine betriebliche Altersvorsorge betroffen ist, ist eine spezialisierte Beratung entscheidend.

Durch eine fundierte Strategie lassen sich häufig bessere Ergebnisse erzielen als durch eine unüberlegte Vorgehensweise. Wer frühzeitig handelt, kann seine Interessen wirksam schützen und eine faire Lösung anstreben. Unsere Kanzlei steht Ihnen in allen Phasen des Verfahrens zur Seite und sorgt dafür, dass Sie bestens informiert und vertreten sind.

Jetzt prüfen lassen!

Jetzt prüfen lassen, welche Versorgungsausgleich Ansprüche berechtigt sind.

0621-399 997480

Gut zu wissen!

Beim Versorgungsausgleich können Ehepartner unterschiedliche Regelungen treffen. Doch nur die Paare, die wissen, welche Möglichkeiten es gibt, können das für sie passende Modell wählen. Unser Fachanwalt für Familienrecht berät Sie gerne.

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