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Abmahnung Markenrechtsverletzung

Das Wichtigste in Kürze:

1

Ruhe bewahren

 

Unterschreiben Sie nichts voreilig ohne mit einem Anwalt für Markenrecht gesprochen zu haben.

2

Anrufen

 

Im Rahmen einer kurzen Ersteinschätzung sagen wir Ihnen, was jetzt zu tun ist.

 

3

Beauftragen

 

Unsere Anwälte für Markenrecht kümmern sich um Ihr Anliegen, sobald Sie uns mandatiert haben. Die Profis arbeiten, Sie lehnen sich zurück.

Sie haben eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung erhalten?

Mit einer eingetragenen Marke werden Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gekennzeichnet und geschützt. Wenn nun Mitbewerber auf dem Markt ähnliche Waren und/oder Dienstleistungen unter einem gleichen oder ähnlichen Namen anbieten, haben Markenrechtsinhaber die Möglichkeit, solche Mitbewerber abzumahnen. Mit einer Abmahnung im Markenrecht ist nicht zu spaßen. Die Fristen sind oft kurz, aber rechtmäßig, sodass schnell reagiert werden muss.

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Was bedeutet eine Abmahnung?


Eine Abmahnung ist eine gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, eine Rechtsverletzung schnell und außergerichtlich zu erledigen. Im Fußball würde man von einer gelben Karte sprechen. In der Abmahnung wird zunächst die Rechtsverletzung beschrieben. Sodann wird der Verletzer des Markenrechts dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Oftmals sind bei den Abmahnungen Unterlassungserklärung beigefügt. Da diese aber nach unserer Erfahrung häufig zu weitgehend gefasst sind, sollte man vor Abgabe einer Unterlassungserklärung dies von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Rechtsanwalt Dr. Frank Zander hat Erfahrung aus der Bearbeitung mehrerer tausend Abmahnungen und weiß daher genau, worauf es nun ankommt.

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird in der Abmahnung häufig auch Auskunft über das Ausmaß der Verletzungshandlung gefordert sowie Schadenersatz in Form von Rechtsanwaltskosten. Auch diese Ansprüche müssen sorgfältig geprüft werden.

Wenn Sie eine Abmahnung wegen Verletzung einer Marke erhalten haben, können Sie sich gerne für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung an uns wenden. Sollten Sie selbst Inhaber einer Marke sein und sehen, dass Ihre Marke durch Mitbewerber verletzt wird, stehen wir Ihnen ebenfalls im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung zur Verfügung.

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Kostenlose Ersteinschätzung

Nutzen Sie am besten jetzt gleich die Möglichkeit einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung zu Ihrem Fall und rufen Sie uns an unter:

0621-399 997480

Gut zu wissen!

Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird. Das gilt auch im Falle einer Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung. Bewahren Sie Ruhe und lassen Sie die Ansprüche von einem spezialisierten Anwalt prüfen.

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