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Rechtsanwalt Mannheim Kündigungsschutzklage / Kündigung

Sie haben eine Kündigung erhalten? Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht helfen Ihnen. Sie können hier direkt mit dem Abfindunsgrechner mögliche Ansprüche prüfen und uns für eine kostenlose Ersteinschätzung kontaktieren. Wir reichen selbstverständlich auch die Kündigungsschutzklage für Sie ein.

Das Magazin „Stern“ zählt unser Team im Jahr 2022 und 2024 zu den besten Anwaltskanzleien in Deutschland im Arbeitsrecht, im Magazin "FOCUS" wird Dr. Frank Zander in der Anwaltsliste 2023, 2024 und 2025 als "Top-Anwalt im Arbeitsrecht" geführt.

Wir prüfen für Sie die Kündigung auf Fehler und Wirksamkeit. Unsere Fachanwälte befassen sich täglich mit Kündigungen und kennen die typischen Fehler, die dann für eine höhere Abfindung genutzt werden können.

Wir sagen Ihnen bereits im Erstgespräch welche Abfindungshöhe realistisch ist und besprechen das bestmögliche weitere Vorgehen in Ihrem Fall.

Wir führen für Sie die außergerichtlichen und gerichtlichen Verhandlungen schnell und zielorientiert. Erst wenn wir das für Sie bestmögliche Ergebnis erzielt haben, sind auch wir zufrieden.

So wehren Sie sich gegen die unberechtigte Kündigung:

Kostenlose Ersteinschätzung

Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht sagen Ihnen, was jetzt zu tun ist und klären Sie über die voraussichtlichen Kosten auf. Schnell und unkompliziert, denn Sie haben nur 3 Wochen Zeit für die Kündigungsschutzklage!

 

Auftrags-erteilung

Sie beauftragen uns. Das geht ganz einfach. Wir schicken Ihnen alles per E-Mail und Sie senden uns zurück, was wir benötigen. Online, gescannt oder fotografiert. Sie möchten Ihren Anwalt lieber persönlich treffen? Gerne vereinbaren vereinbaren wir einen Termin in der Kanzlei.

Abfindung verhandeln

Die meisten Mandantinnen und Mandanten wünschen eine Abfindung. Wir verhandeln für Sie. Abfindung, Freistellung oder Wiedereinstellung. Ganz nach Ihren Wünschen und immer in enger Abstimmung mit Ihnen. Wir verhandeln, Sie entscheiden.

 

Wir prüfen Ihre Abfindungshöhe oder die Möglichkeiten einer Weiterbeschäftigung.
Was Sie wissen sollten:

  • Ab Zugang der Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit, dagegen gerichtlich vorzugehen.
    Verstreicht die Frist, haben Sie fast keine Chance mehr auf eine Abfindung/Weiterbeschäftigung!

     

  • Die meisten Gekündigten erhalten ohne Anwalt keine oder eine zu geringe Abfindung.
     

  • Bei einer fristlosen Kündigung droht Ihnen eine Sperre bei der Arbeitsagentur – Sie erhalten dann für 3 Monate kein Arbeitslosengeld.
     

  • Sie können sich keinen Rechtsanwalt leisten? In solchen Fällen kann der Staat für Sie in Vorleistung treten – wir vertreten Sie auch mit Prozesskostenhilfe. Sprechen Sie uns gerne darauf an!


Rechtsanwalt Mannheim hilft bei Kündigung & Kündigungsschutzklage

Unser erfahrenes Team um Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Frank Zander hilft Ihnen, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben. Wir beraten täglich bundesweit Mandantinnen und Mandanten in arbeitsrechtlichen Fragen und verhelfen auch Ihnen zu Ihrem Recht im Falle einer Kündigung. Wir erheben Kündigungsschutzklage und prüfen die Möglichkeiten einer Abfindung oder Weiterbeschäftigung für Sie.

Wussten Sie, dass zahlreiche Kündigungen unwirksam sind? Die Folge: Sie haben die Möglichkeit, Ihren Job wieder zu erhalten oder, wie die meisten unserer Mandantinnen und Mandanten, eine möglichst hohe Abfindung zu verhandeln. Eine unwirksame Kündigung muss dennoch innerhalb von drei Wochen mit einer Kündigungsschutzklage angegriffen werden, sonst wird diese wirksam. Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung im Arbeitsrecht kennen wir die Schwachstellen der Kündigungen.

Eine unwirksame Kündigung erhöht regelmäßig den Abfindungsanspruch, denn mit der Kündigung hat Ihr Arbeitgeber bereits zu verstehen gegeben, dass er Sie nicht mehr beschäftigen möchte. Ist die Kündigung jedoch unwirksam und stellt sich dies im Rahmen einer Kündigungsschutzklage heraus, wird es für den Arbeitgeber oftmals teurer, als eine Abfindung zu bezahlen. Deshalb enden zahlreiche Kündigungsschutzklagen mit einem Vergleich und der Zahlung einer Abfindung.

Nutzen Sie die Möglichkeit, auf der Website unserer Anwaltskanzlei einen möglichen Abfindungsanspruch zu berechnen und rufen Sie uns für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung unter 0621 399 997 480 an.

Wir stehen an
Ihrer Seite!

Nutzen Sie am besten jetzt gleich die Möglichkeit einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung zu Ihrem arbeitsrechtlichen Fall und rufen Sie uns an unter:

0621-399 997480

Gut zu wissen!

Ab Zugang der Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit, dagegen gerichtlich vorzugehen. Verstreicht die Frist, haben Sie fast keine Chance mehr auf eine Abfindung bzw. Weiterbeschäftigung!

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