Sorgerecht
Unter dem Begriff Sorgerecht versteht man üblicherweise das Recht und die Verpflichtung der Eltern oder eines Elternteils, für das Wohl des Kindes zu sorgen. Wesentliche Aspekte dabei sind zweifellos die Gesundheitsfürsorge und die Verwaltung des Vermögens. Darüber hinaus gewinnt auch die Festlegung des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes zunehmend an Bedeutung.
Nach dem Scheitern der Ehe haben grundsätzlich beide Elternteile gleichermaßen Anspruch auf die elterliche Sorge. Selbst wenn die Eltern nicht verheiratet waren, sieht das Gesetz die Möglichkeit einer gemeinsamen Sorge vor. In jedem Fall steht das Wohl des Kindes im Mittelpunkt, sodass es situationsabhängig sein kann, dass die elterliche Sorge einem der Elternteile übertragen werden muss. Auch der nicht mit der Mutter verheiratete Vater hat das Recht auf gemeinsame elterliche Sorge.
Das Sorgerecht beinhaltet nicht nur das Recht, sondern auch die Verpflichtung eines Elternteils, die elterliche Fürsorge auszuüben. Insbesondere während Trennungsphasen können erhebliche Kommunikationsdefizite zwischen den Eltern dazu führen, dass die gemeinsame elterliche Sorge nur eingeschränkt umgesetzt wird.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Stephan Schmidt unterstützt Sie nicht nur bei der Erlangung der gemeinsamen elterlichen Sorge, sondern auch bei der Abwehr unbegründeter Forderungen nach einer solchen. Gerne stehen wir Ihnen persönlich in unserer Kanzlei in Darmstadt und bundesweit auch telefonisch für eine erste Einschätzung Ihres Falles zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – schließlich geht es um das Wohl Ihres Kindes.
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Gut zu wissen!
Rechtsanwalt Schmidt ist Fachanwalt für Fami-lienrecht und hilft Ihnen sowohl bei der Erlang-ung der gemeinsamen elterlichen Sorge, aber auch bei der Abwehr eines unberechtigten Ver-langens nach einer gemeinsamen elterlichen Sorge.